Sonntag, 12. Dezember 2010

Trichterbrust-OP und Kostenübernahme durch private Krankenversicherung

(Hier geht es um die Kostenübernahme. Zu den Kosten siehe Beitrag: Kosten meiner Trichterbrust-Operation)

Wenn von einem selbst und von ärztlicher Seite die Entscheidung zur OP getroffen wurde, muss nur noch die Frage der Kosten geklärt werden.

In der GKV ist es zwingend erforderlich, dass man bei geplanten stationären Behandlungen vorher eine Kostenübernahme seiner Krankenkasse einholt. Von Seiten der PKV gibt es diese Vorgabe nicht. Der PKV würde es reichen, wenn sie spätestens bei Krankenhausaufnahme informiert wird. (Meine Krankenversicherung verzichtet in ihren Tarifbedingungen sogar auf diese Formalie.) Die Kosten werden im Nachhinein nach Prüfung erstattet. Und von Seiten der Krankenhäuser reicht es in der Regel, dass man seine Versicherung angibt und sich damit einverstanden erklärt, dass mit dieser dann direkt abgerechnet wird.

Bei meiner Trichterbrust-OP war das anders:

Von Seiten des Krankenhauses wurde gefordert, dass ich spätestens zur stationären Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung vorlege.
Das macht durchaus Sinn, da so noch Probleme oder Differenzen geklärt werden können, bevor Kosten angefallen sind. Und wenn sich die Probleme nicht klären lassen, lassen sich zumindest die Kosten vermeiden (sprich: die OP wird bis zur Klärung nicht durchgeführt).

Anders als bei der GKV muss man bei der PKV keine bestimmten Formulare benutzen oder Formalien einhalten, um eine Kostenübernahme zu erhalten. Im letzten Jahr hatte ich bspw. formlos um eine Kostenübernahme für eine stationäre Katheter-Angiographie gebeten und bekommen (nicht, dass es hinter heißt, man hätte das auch ambulant machen können/sollen, was prinzipiell möglich wäre).

Jetzt bei der Trichterbrust-OP war es so, dass meine Hausärztin auf Grund des Arzt-Briefes, in dem die Trichterbrust-OP empfohlen wurde, eine Krankenhauseinweisung geschrieben hat. Und zwar so eine Krankenhauseinweisung, wie sie zwar in der GKV üblich, aber in der PKV nicht nötig ist:

Diese Krankenhauseinweisung habe ich per Email an meine Versicherung geschickt und um Kostenübernahme gebeten. Am nächsten Tag hat mich dann ein Mitarbeiter der Krankenversicherung angerufen und gesagt, dass ich einfach mit meiner Krankenversicherungskarte ins Krankenhaus gehen kann und keine Kostenübernahmeerklärung brauche. Ich habe dem Mitarbeiter gesagt, dass das Krankenhaus ausdrücklich auf die Kostenübernahme besteht und ich diese gerne hätte. Wir haben dann ein paar Worte darüber gewechselt, warum das möglicherweise so ist. Ich meinte dann ganz offen, dass es hier ja nicht um eine geplante Gallensteinentfernung o.ä. geht, sondern um einen Trichterbrust-OP, bei der sich die Frage stellen könnte, ob diese medizinisch notwendig ist oder ob es sich womöglich nur um eine "Schönheits-OP" handelt. Nicht, dass letzteres bei mir der Fall wäre, aber dass es geprüft wird, könnte ich mir schon vorstellen. Und ehrlich gesagt, hatte ich damit auch felsenfest gerechnet. Die einzige Frage, die für mich offen war, war nur die, ob die Prüfung durch die Krankenversicherung Tage, Wochen oder Monate dauern würde.
Mit dem Mitarbeiter der Krankenversicherung war ich dann so verblieben, dass er die Sache intern nochmal abklären wird und sich danach bei mir meldet. Das hat er am nächsten Werktag gemacht und mir die schriftliche Bestätigung angekündigt. Diese habe ich dann am folgenden Tag auf meinen Wunsch hin als PDF per Email erhalten. Der Ausdruck wurde dann auch vom Krankenhaus akzeptiert.

Gestaunt habe ich allerdings über die Formulierung der Kostenübernahmeerklärung meiner Krankenversicherung:

... wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit, dass für die medizinisch notwendigen Kosten, die mit Ihrer geplanten stationären Trichterbrust-Operation zusammenhängen Versicherungsschutz aus Ihrem Tarif XY besteht. ...
Damit hängt die Kostenübernahme genaugenommen gerade von der Voraussetzung (medizinische Notwendigkeit) ab, die oft genug bei einer Trichterbrust-OP für Probleme und Differenzen sorgt. Im ersten Moment nach dem Erhalt dachte ich, dass eine Kostenübernahmeerklärung mit einem solchen Text wohl nicht vom Krankenhaus akzeptiert werden würde. Da ich aber im Blog von greyman eine Kostenübernahmeerklärung mit gleichem Vorbehalt gefunden habe und diese vom Krankenhaus akzeptiert wurde, war ich beruhigt, dass auch meine reichen wird. So war es dann ja auch.

Übersicht der Einträge zu meiner Trichterbrust-OP

4 Kommentare:

  1. Sehr interessant. Aber das heisst ja noch nicht generell, dass jede PKV die Kosten dafür übernimmt bzw. übernehmen muss, oder?

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  2. Stimmt. Man kann nicht sagen, dass die PKV eine TB-OP generell übernimmt. Voraussetzung ist, genauso wie in der GKV, dass die TB-OP medizinisch notwendig ist. Ob bzw. wie genau und nach welchen Kriterien das jede PKV prüft, dürfte sehr unterschiedlich sein.

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  3. Richtig, aus diesem Grund sollte man eben sehr genau bei der Wahl des richtigen PKV Anbieters sein. Leider lassen sich viele Leute nur von der niedrigen Monatsgebühr locken!

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  4. Ich würde gerne demnächst zu einer PKV wechseln, da ich bei meiner GKV große Probleme mit der Kostenübernahme habe. Welcher Anbieter ist hier denn zu empfehlen, um möglichst gute Chancen auf einen erfolgreichen Antrag zu haben?
    Ich dachte eventuell an die HUK-Versicherung?
    Vielen Dank

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