Wichtiger Hinweis

Die im Blog enthaltenen Aussagen geben lediglich meine Meinung wieder.

Es handelt sich nur um Meinungsäußerungen, nie um Tatsachenbehauptungen. Leider läßt es sich nicht vermeiden, dass manche Meinungsäußerungen für sich allein betrachtet wie Tatsachenbehauptungen erscheinen. Im Kontext des Blogs handelt es sich hier aber immer nur um meine Meinungsäußerungen!

Bsp. Wenn ich hier innerhalb eines Eintrags u.a. schreiben würde: "Eine Eiskugel kostet 2 EUR." Will ich damit nicht etwa die Tatsache behaupten, dass eine Eiskugel wirklich 2 EUR kostet. Ich will hier im Blog nur sagen, dass ich denke bzw. meine, dass eine Eiskugel 2 EUR kostet. Auf die Idee, dass die Eiskugel 2 EUR kostet, bin ich vielleicht durch ein entsprechendes Preisschild gekommen. Oder, wenn keines zu sehen ist, habe ich vielleicht den Verkäufer gefragt. Oder meine Information stammt von jemanden, der vorher schon eine Kugel gekauft hat und mir sagte, dass er 2 EUR bezahlt hat.
Zum Problem wird es, wenn die Eiskugel doch nicht 2 EUR kostet, sondern weniger und der Eisverkäufer durch die falsche Behauptung seinen Ruf bzw. Umsatz gefährdet sieht. Wenn die Leute denken, dass die Eiskugel bei ihm 2 EUR kostet, werden diejenigen vom Kauf abgehalten, denen 2 EUR zu teuer ist, und andererseits halten manche ihn vielleicht für einen "Abzocker".

Jedenfalls muss sich der Eisverkäufer eine falsche Tatsachenbehauptung nicht gefallen lassen und kann Unterlassung verlangen. usw. usf.

Natürlich spielt es auch eine Rolle, wie der Fehler mit den 2 EUR zustande gekommen ist. Vielleicht hat sich ein Mitarbeiter des Eisverkäufers beim Preisschild vertan (seinen Fehler dann irgendwann bemerkt und diesen klammheimlich behoben, ohne dies zuzugeben). Oder das ganze beruht auf einem Mißverständnisses während eines Gesprächs. Für das Missverständnis kann sowohl der Fragende als auch der Antwortende verantwortlich sein oder beide anteilig. Oder der Preis war mal korrekt, wurde aber zwischenzeitlich geändert. Die Preisangabe von 2 EUR ohne den Hinweis auf den zeitlichen Aspekt ist dann nicht etwa halb richtig sondern ebenfalls (komplett) falsch.

Würde man diese ganzen Tatsachendetails jedoch immer vollständig wiedergeben, wäre eine effektive Meinungsäußerung unverhältnismäßig erschwert.

Falls ein "Eisverkäufer" möchte, dass ich meine Meinung zu seinen Eiskugeln noch mal überdenke, reicht ein kurzer Hinweis per Email an mich und ich werde es tun und entsprechend handeln.

Und für alle "Nicht-Eisverkäufer", die das alles etwas Übertrieben finden: Ich habe schonmal eine Unterlassungsaufforderung über einen Anwalt von einer Ärztin erhalten (wegen angeblicher Rufschädigung; die Sache hatte aber nichts mit den Themen hier im Blog zu tun und die Ärztin auch nichts mit Trichterbrust-OPs). Da ich die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben habe, hat sie anschliessend versucht, dies gerichtlich durchzusetzen und entsprechende Rechtsanwaltsgebühren ersetzt zu bekommen. Beides vergeblich:





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