Falls jemand gedacht hätte, dass die Behandlung bei einem Chefarzt teurer sein muss, als bei irgendeinem anderen Arzt um die Ecke: das ist falsch. Jeder Chefarzt muss nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Und bei den einzelnen Gebührenpositionen der GOÄ spielt es für deren Höhe keine Rolle, durch wen - Chefarzt oder sonstiger Arzt - die Behandlung durchgeführt wird. Es besteht lediglich die Möglichkeit, dass der Arzt vor der Behandlung eine extra Vereinbarung mit dem Patienten abschließt, dass ein sogenannter höherer Steigerungsatz vereinbart wird, also bspw. statt normal 2,3fach bis maximal 3,5fach dann bspw. 5fach. Dann wäre alles ca. doppelt so teuer als normal (5fach statt 2,3fach).
Sowas gibt es natürlich in der Praxis auch, habe ich aber selbst noch nie erlebt. Das dürfte sicher auch nur für aufwendige Behandlungen eine Rolle spielen (bspw. bei sehr komplizierten Operationen), aber nie wenn man sich erstmal "nur" die Meinung eines Experten einholen will.
Hier mal ein paar Beispiele, wie sich eine solche Rechnung zusammensetzen kann:
Meine Trichterbrust-OP und meine anderen "spektakulären" Krankenheiten sowie meine Erfahrungen mit dem Medizinbetrieb
Alles nur meine Meinung, keine Tatsachenschilderung! s.a. den Wichtigen Hinweis (hier klicken)
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Montag, 15. August 2011
Kosten meiner Trichterbrust-Operation
Als Ergänzung zum Eintrag über die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung soll es hier jetzt um die ganz konkreten Kosten gehen.
Da die Rechnungen nur nach und nach eintrudeln, wird es eine Weile dauern, bis mir alle Kosten bekannt sein werden.
Da die Rechnungen nur nach und nach eintrudeln, wird es eine Weile dauern, bis mir alle Kosten bekannt sein werden.
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Sonntag, 12. Dezember 2010
Trichterbrust-OP und Kostenübernahme durch private Krankenversicherung
(Hier geht es um die Kostenübernahme. Zu den Kosten siehe Beitrag: Kosten meiner Trichterbrust-Operation)
Wenn von einem selbst und von ärztlicher Seite die Entscheidung zur OP getroffen wurde, muss nur noch die Frage der Kosten geklärt werden.
In der GKV ist es zwingend erforderlich, dass man bei geplanten stationären Behandlungen vorher eine Kostenübernahme seiner Krankenkasse einholt. Von Seiten der PKV gibt es diese Vorgabe nicht. Der PKV würde es reichen, wenn sie spätestens bei Krankenhausaufnahme informiert wird. (Meine Krankenversicherung verzichtet in ihren Tarifbedingungen sogar auf diese Formalie.) Die Kosten werden im Nachhinein nach Prüfung erstattet. Und von Seiten der Krankenhäuser reicht es in der Regel, dass man seine Versicherung angibt und sich damit einverstanden erklärt, dass mit dieser dann direkt abgerechnet wird.
Bei meiner Trichterbrust-OP war das anders:
Wenn von einem selbst und von ärztlicher Seite die Entscheidung zur OP getroffen wurde, muss nur noch die Frage der Kosten geklärt werden.
In der GKV ist es zwingend erforderlich, dass man bei geplanten stationären Behandlungen vorher eine Kostenübernahme seiner Krankenkasse einholt. Von Seiten der PKV gibt es diese Vorgabe nicht. Der PKV würde es reichen, wenn sie spätestens bei Krankenhausaufnahme informiert wird. (Meine Krankenversicherung verzichtet in ihren Tarifbedingungen sogar auf diese Formalie.) Die Kosten werden im Nachhinein nach Prüfung erstattet. Und von Seiten der Krankenhäuser reicht es in der Regel, dass man seine Versicherung angibt und sich damit einverstanden erklärt, dass mit dieser dann direkt abgerechnet wird.
Bei meiner Trichterbrust-OP war das anders:
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